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geboren 1965, ist seit 1995 Partnerin
in der Kanzlei.
Sie ist vorwiegend im Arbeitsrecht,
Wirtschaftsrecht und Erbrecht tätig.
Zu ihren ständigen Auftraggebern
gehören Wirtschaftsunternehmen mit bis zu 600 Arbeitnehmern,
aber auch Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Für diese
Firmen ist Annette Mertens Ansprechpartnerin in allen rechtlichen
Fragen.
Die Aufgabenpalette reicht von der
Vertretung vor Gerichten über die Gestaltung von Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und den computergestützten Forderungseinzug
bis zur Klärung der Unternehmensnachfolge.
Für Privatleute leistet Annette
Mertens individuelle, engagierte Rechtsberatung und nötigenfalls
auch Prozessvertretung in allen Bereichen des Arbeits- und Zivilrechts.
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